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Laufbahngruppe 1

Laufbahngruppe 1 (Laufbahn des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes)

 

I. Aufgaben der Feuerwehr
Die Stadt Göttingen unterhält als Träger des Brandschutzes eine Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr für die Abwehr von Gefahren, die für die Allgemeinheit oder dem Einzelnen durch Schadenfeuer drohen und für Hilfeleistung bei anderen öffentlichen Unglücksfällen und Notständen, wie Hochwasserkatastrophen und Eisenbahnunglücken. Ferner sind die Durchführung von Brandverhütungsmaßnahmen, der Katastrophenschutz sowie der Rettungsdienst Aufgaben der Feuerwehr.

 

Die Stadt Göttingen verfügt über eine Feuerwache, eine gemeinsame Feuerwehr-, Einsatz- und Rettungsleitstelle für Stadt und Landkreis Göttingen und stellt das Personal für die Feuerwache Klinikum.

 

II. Berufsfeuerwehr
Laufbahnbestimmungen und Einstellungsgrundsätze

 

In das Beamtenverhältnis auf Widerruf (den Vorbereitungsdienst) der Laufbahn des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes bei der Berufsfeuerwehr kann als Brandmeister-Anwärter/in eingestellt werden, wer:
 

  1. Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt,
  2. die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
  3. das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  4. mindestens eine Hauptschule erfolgreich besucht hat oder einen gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist (über Anerkennung eines gleichwertigen Bildungsstandes entscheidet der Minister des Innern),
  5. in einem für den feuerwehrtechnischen Dienst geeigneten Ausbildungsberuf die Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt hat,
  6. für den feuerwehrtechnischen Dienst gesundheitlich uneingeschränkt tauglich ist,
  7. in einem Umkreis der Feuerwache wohnt aus dem es möglich ist, in 45 Minuten zur Arbeitsstelle zu kommen (Strecke mit gängigen Routenplaner) oder bereit ist, seinen Hauptwohnsitz während der Vorbereitungszeit in diesen Bereich zu verlegen,
  8. sich einer Eignungsprüfung mit Erfolg unterzogen hat.

 

Die Berufsfeuerwehr setzt ferner voraus, dass der/die Bewerber/in des Schwimmens kundig und im Besitz des Führerscheins mindestens der Klasse B/3 ist.

 

Einstellung und Dauer des Vorbereitungsdienstes
Die Einstellungsbehörde ernennt die angenommenen Bewerber/innen unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zum Feuerwehrmann-Anwärter/in (FMA).
Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre. Auf den Vorbereitungsdienst können angerechnet werden Zeiten:
 

  1. einer für die Ausbildung förderlichen hauptberuflichen Tätigkeit oder des Vorbereitungsdienstes in einer Laufbahn des mittleren oder des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes
  2. zur Vorbereitung einer erfolgreich abgelegten Meisterprüfung oder einer der Meisterprüfung entsprechenden Prüfung in einem für den feuerwehrtechnischen Dienst geeigneten Handwerk
  3. einer aktiven Zugehörigkeit zu einer Freiwilligen Feuerwehr, Pflichtfeuerwehr oder Werkfeuerwehr nach Abschluss der Grundausbildung, soweit sie zwei Jahre übersteigen, für die Ausbildung förderlich sind und derselbe Zeitraum nicht nach Nummer 1 oder Nummer 2 angerechnet wird.

 

Es ist jedoch ein Vorbereitungsdienst von mindestens sechs Monaten abzuleisten.

 

Während des Vorbereitungsdienstes soll der/die Beamte/in u. a. im Rahmen der körperlichen Schulung das Deutsche Sportabzeichen und mindestens das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Bronze erwerben.

 

Der regelmäßige Vorbereitungsdienst kann im Einzelfall verlängert werden, wenn:
 

  • der/die Beamte/in noch nicht genügend vorbereitet ist oder
  • aus anderen Gründen, insbesondere wegen längerer Krankheit oder Beurlaubung eine Verlängerung erforderlich wird.

 

Am Ende des Vorbereitungsdienstes ist die Laufbahnprüfung abzulegen. Hat der Prüfling nicht bestanden, so kann er sie einmal wiederholen. Für Beamte/innen, welche die Wiederholungsprüfung nicht bestehen, endet das Beamtenverhältnis mit Ablauf des letzten Tages der Prüfung, und der/die Beamte/in ist zu entlassen.

 

Bei Bestehen der Laufbahnprüfung endet der Vorbereitungsdienst mit Ablegen der Prüfung, frühestens jedoch mit dem allgemeinen oder dem im Einzelfall festgelegten Ablauf des Vorbereitungsdienstes, als Voraussetzung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe.

 

Probezeit
Die Einstellungsbehörde ernennt die für eine Anstellung vorgesehenen Beamten/Beamtinnen auf Widerruf nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zum/zur Brandmeister/in zur Anstellung (BmzA). Die Probezeit dauert drei Jahre.

 

Die regelmäßige Probezeit kann im Einzelfall bis zu einer Höchstdauer von fünf Jahren verlängert werden, wenn die Bewährung wegen:
 

  • nicht ausreichender Leistung,
  • nicht einwandfreier Führung,
  • Krankheit,
  • Wechsel des Dienstherren oder
  • längerer Beurlaubung

 

bis zum Ablauf der Probezeit noch nicht festgestellt werden kann. Sie kann auch auf Antrag des/der Beamten/in verlängert werden.

 

Nach Ableistung der Probezeit wird der /die Beamte/in in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen.

 

Neben der Ausbildung im Brandschutz- und Hilfeleistungsdienst findet bei der Berufsfeuerwehr Göttingen eine intensive Ausbildung im Rettungsdienst statt, deren Ziel das Ablegen der Prüfung zum/zur Rettungsassistenten/in ist.

 

Arbeitszeit
Der Einsatzdienst wird als Dritteldienst mit drei Wachabteilungen nach einem besonderen Dienstplan durchgeführt. An den Tagen, an denen der/die Feuerwehrbeamte/in Dienst zu versehen hat, beträgt die Zeit der Anwesenheit im Dienst, die sich aus Arbeitszeit und Bereitschaftszeit zusammensetzt, 24 Stunden. Die Wochenarbeitszeit beträgt 56 Stunden.

 

Während der Dauer seines/ihres Dienstes wird der/die Beamte/in außer zu Einsätzen im Brandschutz, bei Hilfeleistungen aller Art und im Rettungsdienst während der allgemeinen Arbeitszeit zur Ausbildung, im Sport sowie zu handwerklichen Arbeiten in den feuerwehreigenen Werkstätten gemäß seiner/ihrer Vorbildung und Eignung herangezogen, in der Bereitschaftszeit zu allen notwendigen Aufgaben und Tätigkeiten einer Feuerwehr.

 

Erholungsurlaub wird nach geltendem Recht gewährt.

 

Aufstiegsmöglichkeiten ergeben sich nach Leistung und Befähigung im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe des Stellenplanes.

 

Monatliche Bezüge
Der/die Feuerwehrmann-Anwärter/in erhält während der Dauer des Vorbereitungsdienstes Anwärterbezüge nach der Besoldungsordnung.
Der/die Brandmeister/in z. A. erhält Dienstbezüge nach der Besoldungsgruppe A 7 der Besoldungsordnung (Eingangsamt).

 

Für Beamte im Einsatzdienst wird ferner eine 1/2 Stellenzulage (1. Jahr) bzw. die volle Stellenzulage (ab 2. Jahr) gewährt sowie eine Vergütung für Dienst zu ungünstigen Zeiten in Abhängigkeit von der geleisteten Stundenzahl. Kindergeld wird von der Stadt Göttingen nach dem Bundeskindergeldgesetz gewährt.
Außerdem gewährt der Dienstherr auf Antrag vermögenswirksame Leistungen.

 

Die Bruttobezüge vermindern sich lediglich um die gesetzlichen Abzüge (Lohn- und Kirchensteuer). Beamte sind sozialversicherungsfrei. Den Beamten/innen erhalten Beihilfen nach den jeweils gültigen Beihilfevorschrift.

 

Einer Bewerbung sind beizufügen:
 

  • ein tabellarischer Lebenslauf,
  • ein Lichtbild aus neuester Zeit,
  • eine Ablichtung der Schulabschlusszeugnisse sowie Zeugnisse über Beschäftigung nach der Schulentlassung

 

Soweit der/die Bewerber/in eine Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge, ein Rettungsschwimmabzeichen oder das Deutsche Sportabzeichen besitzt, sind diese als Kopie der Bewerbung beizufügen.

 

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