

Kosten eines Einsatzes
Neben den unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben haben bei bestimmten Einsätzen Verursacher die aufkommenden Kosten zu tragen. Wann dies zutrifft und welche Kosten dabei entstehen können, ist in der Gebührensatzung und in der Kosten- und Gebührentabelle der Stadt Göttingen festgelegt. Diese können Sie hier einsehen.
Die Satzung wurde am 24.07.2015 im Amtsblatt der Stadt Göttingen veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten.
Kosten- und Gebührentabelle für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Göttingen vom 16.07.2015
Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (NBrandSchG)