

Erfassung AED-Standorte
Erfassung von AED-Standorten
Die Leitstelle hat den gesetzlichen Auftrag, schnellstmöglich die geeignete Hilfe für in Not geratene Mitmenschen zu organisieren.
Geht in der Kommunalen Regionalleitstelle (KRL) Göttingen ein Notruf mit dem Verdacht auf einen Herzkreislaufstillstand ein, so wird der Anrufer unter bestimmten Voraussetzungen vom Leitstellendisponenten gezielt zu Wiederbelebungsmaßnahmen, der sogenannten Laienreanimation, angeleitet. Die „Telefonreanimation“ soll die Zeitspanne bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes, in der keinerlei Wiederbelebungsmaßnahmen unternommen werden, verkürzen und damit die Überlebenschancen des Patienten verbessern.

Bei Reanimationen, bei denen sich ein der Leitstelle bekannter Automatisierter Externer Defibrillator (AED) in der Nähe befindet, kann der Disponent weiteren sich am Notfallort befindenden Personen den Standort mitteilen und diese auffordern, den Defibrillator zur Unterstützung zuzuführen. So sollen die lebenserhaltenden Maßnahmen noch effizienter gestaltet werden.
Bei der Beschaffung von AED besteht keine Meldepflicht. Daher ist die KRL darauf angewiesen, dass ihr entsprechende Standorte gemeldet werden.
Zur Meldung eines AED-Standortes füllen Sie bitte das folgende Formular aus. Etwaige Änderungen teilen Sie uns bitte ebenfalls über das Formular mit.