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Katastrophenschutz

Freistellung Bundeswehr

Eine Pflicht zur Ableistung des Grundwehrdienstes gibt es zur Zeit nicht mehr, da die allgemeine Wehrpflicht in Deutschland ausgesetzt worden ist.

 

Gleichzeitig mit der Aussetzung (nicht Abschaffung) der Wehrpflicht ist auch die Möglichkeit einer Verpflichtung im Katastrophenschutz entfallen. Neuverpflichtungen sind derzeit nicht mehr möglich.

 

Eine freiwillige Mitwirkung im Katastrophenschutz ist von diesen Regelungen nicht betroffen und ist wie bisher möglich. Informieren Sie sich zu diesem Thema auf der Seite "Mitwirkung im Katastrophenschutz".

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